Wirtschaftsverband Stadt Wadern|Weiskirchen e.V. –  Satzung

Stand: 22. März 2016

 § 1 Name

Der Verein führt den Namen Wirtschaftsverband Stadt Wadern e.V. Sitz des Vereins ist Wadern. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.

 
§
2 Zweck des Vereins

1. Zweck und Aufgabe des Vereins sind: Die Region Wadern als Einkaufszentrum und Anziehungspunkt attraktiv zu gestalten und zu erhalten und Gewerbe- und Industrieansiedlung, freie Berufe sowie Fremdenverkehr zu fördern, die Interessen der Mitgliedsunternehmen wahrzunehmen und zu fördern:

a) Durch gemeinsame Werbemaßnahmen, Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit,
b) Durch Schaffung eines gemeinsamen Netzwerkes, um die Kaufkraft in der Region Wadern zu erhöhen,
c) Durch Mitwirkung an politischen Entscheidungen.

2. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wird nicht bezweckt.

Etwaige Überschüsse dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

3. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jeder werden, der ein Interesse an einem wirtschaftlichen Wachstum der Region Wadern hat.

2. Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich zu stellen.

3. Die Mitglieder verpflichten sich mit Eintritt, den Vereinszweck nach besten Kräften zu unterstützen und die Satzung anzuerkennen.

4. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Beitrag, nähere Modalitäten der Beitragszahlung werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung geregelt.

§ 4 Ende der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet

a) Durch freiwilligen Austritt durch Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Geschäftsjahres,
b) Durch Eröffnung eines lnsolvenzverfahrens und bei Geschäftsaufgabe,
c) Durch Ausschluss gemäß §5 der Satzung.

2. Die Kündigung der Mitgliedschaft berührt nicht die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge für das laufende Geschäftsjahr.

3. Auf das Vermögen des Vereins hat das ausscheidende Mitglied keinen Anspruch.


§  
5 Ausschluss

1. Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn

a) Ein Mitglied gegen die Satzung oder gegen die satzungsgemäßen Beschlüsse gröblich verstößt, insbesondere dem Zweck des Vereins zuwiderhandelt.
b) Ein Mitglied mit der Bezahlung der Beiträge trotz dreimaliger Mahnung im Rückstand geblieben ist, oder in anderer Weise bekundet hat, an dem        Vereinsleben nicht mehr interessiert zu sein.

2. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.


§
6 Organe

Die Organe des Vereins sind:

a) Der Vorstand
b) Die Mitgliederversammlung.


§
7 . Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus 4 Vorsitzenden, den Teamleitern, dem Geschäftsführer sowie dem jeweiligen Bürgermeister der Stadt Wadern als geborenem Mitglied. Ein Vorsitzender übernimmt die Funktion des Kassenführers, der Geschäftsführer ist gleichzeitig Schriftführer. Eine Änderung der Anzahl der Mitglieder des Vorstandes ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung möglich. Alle Mitglieder des Vorstandes, außer dem Bürgermeister, sind zahlende Mitglieder des Vereins.

2. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus den 4 Vorsitzenden. Diese sind vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB, sie sind jeweils einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.

3. Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Hiervon ausgenommen ist die Funktion des Geschäftsführers.

4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Jedes         Vorstandmitglied hat eine Stimme, ein Mehrfachstimmrecht ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Amtszeit bleibt der Vorstand bis zur Neuwahl eines neuen Vorstandes im Amt.

5. Der Vorstand beschließt über Aufnahme und Ausschluss eines Mitgliedes.6. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein, zu welcher er einen   Rechenschaftsbericht und einen Kassenbericht zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen hat.

§ 8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Die Einladung mit Tagesordnung muss den Mitgliedern mindestens 14 Tage vor dem Termin in Textform oder in elektronischer Form übermittelt werden. Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt ein Mitglied des-geschäftsführenden Vorstandes.

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand – entsprechend der Regelung in § 7 dieser Satzung – auf die Dauer von 2 Jahren. Die Wahl erfolgt offen, sofern nicht ein Mitglied geheime Abstimmung beantragt. Die Mitgliederversammlung hat weiterhin folgende Aufgaben wahrzunehmen:

1. Entlastung des Vorstandes,
2. Wahl von 2 Kassenprüfern,
3. Festsetzung der Beiträge,
4. Beschlussfassung über Satzungsänderungen.

Eine Mehrheit von 2/3 der gültig abgegebenen Stimmen ist zur Änderung der Satzung erforderlich. Bei allen übrigen Beschlussfassungen entscheidet die Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Verlangen wenigstens 30 {c70f8ab70acee2e1371a4305fc4fdb44387c8246aebecb7ca74d98f1d6f7b2cc} der Mitglieder schriftlich unter Angabe der zu behandelnden Punkte die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, so ist diesem Antrag innerhalb von 2 Monaten stattzugeben. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind durch ein Protokoll zu belegen, das vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist und in dem Ort, Zeit und Name des Versammlungsleiters sowie die Abstimmungsergebnisse festzuhalten sind. Bei Satzungsänderungen ist der genaue Wort laut anzuführen.


§
9 Einzelne Arbeitsteams

Die einzelnen Arbeitsteams sind folgende:

1. Werbung, Internet, Öffentlichkeitsarbeit, Stadtmarketing
2. Mitgliederpflege, Mitgliederwerbung, Mitgliederbetreuung,
3. örtliche Veranstaltungen, überörtliche Veranstaltungen, Repräsentationen,
4. Gesundheit, Bildung,
5. Tourismus, Gastgewerbe,
6. Handel, Handwerk, Baugewerbe,
7. Weitere Arbeitsteams können bei Bedarf gebildet werden, ohne dass es einer Mitgliederversammlung bedarf. Der Vorstand kann die Inhalte und Branchen den Bedürfnissen der Mitglieder anpassen.

Die Teams werden von Teamleitern geleitet, die kraft Amtes Mitglieder des Vorstandes sind. Im Team mitarbeiten kann jedes Mitglied des Vereins, jeder der Interesse hat, den Verein aktiv zu unterstützen. Teamleiter können Mitglieder und Nichtmitglieder in ihr Team aufnehmen. Jedes Team kann dem Vorstand Maßnahmen vorschlagen, die jeweilige Beschlussfassung erfolgt durch den Vorstand.

Jedes Team kann für sich tagen. Der jeweilige Teamleiter ist für Einladung und Protokoll verantwortlich. Jeder Teamleiter kann vom Vorstand Etats erhalten, die für seinen Bereich einzuhalten und zu verwalten sind. Die Verantwortung über Gelder erhält nur der Teamleiter. Ausgaben, Abrechnungen und Planungen sind mit dem Vorstand und dem Geschäftsführer zu besprechen. Die Protokolle und Entscheidungen sind dem Geschäftsführer und dem Vorstand mitzuteilen.

§ 10 Auflösung des Vereins

1. Zur Auflösung des Vereins bedarf es eines ausschließlich in geheimer Abstimmung gefassten Beschlusses der Mitgliederversammlung mit mindestens ¾ Stimmen der anwesenden Mitglieder.
2. Die Einladung zu der Mitgliederversammlung, die über die Auflösung des Vereins zu beschließen hat, ist spätestens 30 Tage vor dem Termin mit           Tagesordnung schriftlich oder elektronisch zuzustellen.

Nach dem Beschluss über die Auflösung des Vereins ist das verbleibende Vermögen zweckgebunden für die Wirtschaftsförderung und/oder soziale Zwecke in der Region Wadern einzusetzen. Die anwesenden Mitglieder entscheiden mit 2/3 Mehrheit, welche Organisation das Geld zur zweckgebundenen Verwaltung erhält. Sollte keine Einigung erzielt werden, geht das verbleibende Vermögen an die Stadt und muss dort zum gleichen Zweck verwendet werden.

§ 11 Rechtswirksamkeit

Diese Satzung wird mit Eintrag ins Vereinsregister rechtswirksam.

 

66687 Wadern, den 22. März 2016

Der Vorstand
Josef Schmitt, Kerstin Esch, Edmond Rogona, Reiner Hoff